Dienstag, 20. April 2010

Armutsbetroffen ist

wer aus Geldmangel Angst haben muss
  1. für die Gesundheit seiner Familie nicht das Richtige bieten zu können.
  2. nicht genug Reserven zu haben um selber gesund zu bleiben.
  3. nicht richtig gesund werden zu können.
  4. die für seine soziale Gesundheit nötigen Kontakte nicht pflegen zu können.
  5. die für seine seelische Gesundheit nötigen Aktivitäten nicht ausführen zu können.
  6. keine Freunde zu finden oder keine Freundschaften pflegen zu können.
  7. keine Liebe zu finden oder seine Liebe nicht halten zu können.
  8. seine berufliche und private Berufung nicht leben zu können.
  9. seine juristischen und demokratischen Rechte nicht beanspruchen zu können.
Ein einziger dieser Punkte reicht als Grund Armutsbetroffen zu sein. Wie hoch schätzen Sie den Anteil der Bevölkerung des Kantons Zürich für die min. einer der Punkte zutrifft?
Wie steht es in Ihrer Region / in Ihrer Nachbarschaft / Ihrer Familie / bei Ihnen persönlich?

2 Kommentare:

  1. Wie wär's wenn man daraus eine Umfrage machen würde?

    AntwortenLöschen
  2. Genau genommen greifen auch die UN Menschenrechte für diejenigen Menschen nicht richtig die einen oder mehrere der obigen Punkte bejahen müssen.
    Deshalb müsste unseres Erachtens ein Interesse an einer solchen Umfrage auch von Seiten des Staates da sein der ja für die Realisierung der UN Menschenrechte in der Schweiz zuständig wäre.

    AntwortenLöschen